Der Erbfall nach dem Erbfall

Viele an einem Erbfall Beteiligte unterschätzen das Risiko, dass die Auflösung des bestehenden Erbfalls dadurch erheblich erschwert werden kann, dass einer der Miterben nachverstirbt. Dies kann dazu führen, dass gerichtliche Auseinandersetzungen ausgesetzt werden und über Monate oder gar Jahre nicht mehr vom Gericht weiterverfolgt werden. Außergerichtlich kann dies zudem bedeuten, dass eine wirksame Einigung über längere Zeit nicht möglich ist, schon allein deshalb, weil die Erben des Nachverstorbenen unbekannt bleiben (tatsächlich oder rechtlich), etwaige Erben minderjährig sind und deren Vertretung zuerst gerichtlich geklärt werden muss oder sich die Uneinigkeit innerhalb der Erbengemeinschaft vervielfältigt.

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Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

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