Pflichtteilsverzicht bei zweiter Ehe

Bei bereits gut situierten Paaren, die in einer neuen Beziehung leben, stellt sich mitunter die Frage nach einer Verheiratung, insbesondere aus steuerlichen Gründen. Dann sollte darauf Rücksicht genommen werden, dass es Kinder aus einer ersten Ehe gibt und die Verheiratung zu einem erbrechtlichen Nachteil für die Kinder führt. Dies kann familiäre Konflikte begründen. Ein Pflichtteilsverzicht ist in bestimmten Konstellationen geeignet, diese Konflikte auszuräumen.

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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

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