In zerrütteten Familienverhältnis können beide Seiten, als der spätere Erblasser, aber auch das pflichtteilsberechtigte Kind, daran Interesse haben, einen lebzeitigen Pflichtteilsverzichtvertrag abzuschließen. Ob dies im Einzelfall sinnvoll ist, muss im Rahmen einer rechtsanwaltlichen Beratung geklärt werden. Dies gilt nicht nur für erbrechtliche und wirtschaftliche Aspekte, sondern auch steuerliche Gesichtspunkte. Das pflichtteilsberechtigte Kind muss sich abhängig von der Situation im Einzelfall bewusst sein, dass das Risiko besteht, dass der Pflichtteilsanspruch im Erbfall auf Null reduziert ist.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.
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