Ausländisches Recht und deutsche Rechtsinstitute: Ehegattentestament und Erbvertrag

Die Formen letztwilliger Verfügungen „Ehegattentestament“ und „Erbvertrag“ sind aus deutscher Sicht selbstverständlich und im Tagesgebrauch. Nach unserer Schätzung stellen diese beiden Formen einen erheblichen Teil aller letztwilliger Verfügungen in Deutschland dar. Probleme können aber auftreten, wenn solche Verfügungen vorliegen, aber ausländisches Erbrecht greift, weil ein Auslandsbezug vorliegt, der ggf. bei Errichtung der Verfügung noch nicht bestanden hat. Das Problem ergibt sich daraus, dass es in vielen ausländischen Rechtsordnungen keine vergleichbare Form für eine letztwillige Verfügung gibt. Es kann zu Wirksamkeitsproblemen, aber auch faktischen Durchsetzungsproblemen kommen. Eine letztwillige Verfügung sollte also immer dann geprüft werden, sobald ein Auslandsbezug entsteht.

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Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

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