Es gibt immer wieder Zweifel an der Echtheit eines handschriftlichen Testaments, und zwar sowohl mit Blick auf den Testamentstext, als auch in Bezug auf die Unterschrift oder das Datum. Das Datum kann deshalb besonders wichtig sein, wenn das Testament vordatiert worden ist, weil der Erblasser zu einem späteren Zeitpunkt testierunfähig geworden ist. In der Praxis ist es allerdings schwer, einen Formverstoß im nachlassgerichtlichen Verfahren durchzusetzen. Zwar trägt derjenige, der sich auf das streitige Testament beruft, die sogenannte Feststellungslast. Aber die Unechtheit kann nur nachgewiesen werden, wenn dem gerichtlich bestellten Schriftsachverständigen hinreichend Schriftvergleichsmaterial des Erblassers zur Verfügung gestellt wird. Fehlt dieses (beispielsweise, weil Briefe, Tagebucheinträge u. ä. vernichtet worden sind), so kann der Gutachter die Unechtheit nicht belegen.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.
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