notarielles Testament contra Erbschein

Ein notarielles Testament wird von Seiten der Notare vielfach mit dem Argument beworben, dass hierdurch ein notwendiger Erbschein eingespart wird und dieses Testament zur Vorlage beim Grundbuchamt genügt. Insbesondere mit Blick auf die Entscheidung des KG Berlin vom 09.07.2024 zum AZ. 1 W 27/24 ist dies aber nicht ganz zutreffend, da Grundbuchämter weiterhin einen Erbschein verlangen dürfen, wenn das Testament Auslegungsthemen, Bedingungen und ähnliche Regelungen enthält, bei denen allein auf Basis des Testamentstexts unklar ist, ob diese im Erbfall eingetreten sind oder nicht. Dies wird häufig der Fall sein, sodass der Formvorteil des Notartestaments hinter den Kostennachteil zurücktritt.

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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

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