Die Praxis zeigt, dass viele Ratsuchende zu schnell zum Notar gehen oder die Gestaltung ganz sein lassen, weil sie die hohen Kosten scheuen. Im erbrechtlichen Kontext wird die Notwendigkeit einer notariellen Regelung überschätzt. Dies zeigt folgender Überblick:
1. Vorsorgevollmacht: notarielle Beurkundung nicht notwendig, aber notarielle Unterschriftsbeglaubigung
2. Ehevertrag: notarielle Regelung erforderlich, aber häufig ist der Ehevertrag inhaltlich nicht sinnvoll
3. Schenkung: notarielle Beurkundung ist rechtlich immer erforderlich, bei einer Immobilienschenkung zwingend und beispielsweise bei der Geldschenkung als Kompromiss dadurch ersetzbar, dass ein privatschriftlicher Vertrag aufgesetzt wird, der mit Erfüllung durch Geldzahlung wirksam wird
4. Ehegattentestament: notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich, das Testament kann privatschriftlich erstellt werden, insbesondere, wenn zukünftig immer wieder Änderungen vorgesehen sind
5. Erbvertrag: notarielle Beurkundung ist notwendig, aber der Anwendungsbereich des Erbvertrags ist kleiner, als in der Praxis gedacht.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.
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