Willkommen auf der Informationsseite für Erbrecht der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Gräfelfing bei München mit Interessenschwerpunkt auf allen Themen des klassischen Erbrechts, insbesondere mit Blick auf die Testamentsgestaltung (vor dem Erbfall) und die typischen Fragestellungen zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und dem Geltendmachen von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen (nach dem Erbfall). In allen Bereichen übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen länderübergreifenden Erbrechts tätig und Autor der Publikation: "Richtig Erben und Vererben".

Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

Unsere Kanzlei hat die 10 wichtigsten Punkte zum Thema Erbrecht als Leitfaden zusammengefasst:

1. Jeder braucht ein Testament um Streit und ungewollte Erbfolge zu vermeiden,

2. Ein Testament sollte niemals selbst erstellt werden, 

3. Im Rahmen der Nachfolgeplanung sollte auch immer an die sog. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gedacht werden,

4. Jedes Testament muss erbschaftssteuerlich optimiert werden,

5. Lebzeitige Vermögensnachfolge zivilrechtlich und steuerlich sollte vom fachkundigen Rechtsanwalt geprüft werden,

6. Notarielle Urkunden müssen zusätzlich rechtsanwaltlich beraten werden,

7. Vorsicht ist vor allem bei Auslandsbezug (gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland, Vermögen im Ausland, Staatsangehörigkeit) geboten,

8. Das richtige Gerichtsverfahren und Prozessstrategie sind bei Erbstreitigkeiten, Pflichtteilsansprüchen und Erbschleicherei einzuhalten,

9. rechtliche Beurteilung von Sonderfragen: z. B. Behindertentestament, Patch-Work-Testament sollten beachtet werden,

10. Rund-um-sorglos-Beratung sollte durch die fachkundige Rechtsanwaltskanzlei angefordert werden.

 

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

Autor-Archive: RA Prof. Dr. Boeh

Prof. Dr. Böh bei ZDF Frontal

Wir weisen auf die Sendung ZDF Frontal vom 12.12.2023, 21.00 Uhr hin, die in der Mediathek abrufbar ist. Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh nimmt als Rechtsexperte im Bereich Erbschleicherei Stellung. Der ZDF-Beitrag schildert u. a. zwei aktuelle Fälle, die wir in der Kanzlei bearbeiten. Rechtsberatung und (außer)gerichtliche Vertretung in München, Bayern und Deutschland. Wir sind spezialisiert […]

10 wichtige Gestaltungsfehler bei Vorsorgevollmachten, Testament, Schenkungen

Leider regeln bisher nur ca. 20% rechtlich vorsorgend ihr Leben. Aber selbst wenn eine solche Regelung erfolgt, sind diese Regelungen fehlerbehaftet, da es sich um rechtlich komplexe Regelungen handelt. Die 10 aus meiner Praxis heraus wichtigsten Fehler stellen wir nachfolgend dar: Fehler 1: Formunwirksamkeit bei einer Vorsorgevollmacht – wenn der Vollmachtersteller Immobilieneigentum hat, muss die […]

Unwirksame Vorsorgevollmachten

Vorsorgevollmachten sind auch im Erbfall mit transmortaler Wirkung bedeutsam. Inzwischen haben viele erkannt, dass das Erstellen einer Vorsorgevollmacht notwendig ist. Leider ist den meisten Vollmachtgebern nicht klar, dass insbesondere das laienhafte Erstellen einer Vorsorgevollmacht fehlerbehaftet sein kann. Bereits bei Vorliegen von Immobiileneigentum übersehen die meisten, dass eine notarielle Unterschriftsbeglaubigung notwendig ist. Ein Fehlen dieser Unterschriftsbeglaubigung […]

Das Supervermächtnis

Die klassische Regelung des Berliner Testaments im Rahmen eines Ehegattentestaments ist meistens steuerlich suboptimal, da die Freibeträge nach dem zuerst versterbenden Elternteil für die Kinder verloren gehen. Es gibt deshalb immer wieder Mandantschaft, die ein sog. Supervermächtnis beabsichtigt, das insbesondere Vermächtnis zugunsten der Kinder im ersten Erbfall zulässt, aber die Höhe der Entscheidung des überlebenden […]

Vorsicht bei Erbenbesitz

Es ist weitgehend unbekannt, dass Erben unabhängig von einer Kenntnis des Erbfalls oder ihres Erbrechts automatisch ab dem Todeszeitpunkt Besitz an den einzelnen Nachlassgegenständen über den sog. Erbenbesitz nach § 857 BGB erhalten. Dies kann einerseits vorteilhaft sein, da die Erben hierdurch eine schützenswerte Rechtsposition erhalten, andererseits ist es aber auch problematisch, inwieweit Erben denn […]

Vorsicht bei der Bindungswirkung

Ein Ehegattentestament und ein Erbvertrag können jeweils eine Bindungswirkung entfalten, mit der Rechtsfolge, dass der überlebende Ehegatte keine testamentarischen Änderungen mehr vornehmen darf. In Einzelfällen führt dies zu nachteiligen Situationen, beispielsweise, wenn nach dem ersten Erbfall ein als Schlusserbe eingesetztes Kind durch einen Verkehrsunfall behindert wird. Dann wären zwar die typischen Regelungen eines Behindertentestaments wünschenswert, […]

Rechtsgestaltung bei einem missratenen Kind

Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen die Eltern verzweifelt sind, weil ein Kind missraten ist. Beispiele hierfür sind, dass das Kind keinen Kontakt mehr hat, weil das Schwiegerkind dies möchte. Die Eltern sehen dann auch die Enkel nicht mehr. Noch drastischer sind Fälle, in denen das Kind drogenabhängig, kriminell oder spielsüchtig ist. Eltern überlegen, […]

Achtung bei Notarverträgen

Immer wieder kommt Mandantschaft zu mir, die mir (alte) Notarverträge vorlegt. In der Beratung wird deutlich, dass die Mandantschaft sich bei der damaligen Beurkundung nicht ausreichend mit einzelnen Regelungen auseinandergesetzt hat. Dies liegt daran, dass manchmal die eigentliche Beratung zum Urkundsinhalt zu schnell und zu kurz ist, sich andererseits juristische Laien oftmals scheuen, den Notar […]

Streit vermeiden zwischen Kindern bei einem Testament

Ein Hauptanliegen vieler Mandanten ist die gerechte Vermögensverteilung an die Kinder und dass Kinder sich im Erbfall nicht streiten. Hierfür gibt es unterschiedliche Gestaltungshilfen, um dieses Regelungsziel zu erreichen. Diese Gestaltungshilfen müssen aber sorgfältig abgewogen werden, damit eine bestmögliche Einzelfallregelung erfolgt. 1. Ein Testament erstellen: Verlässt man sich auf die gesetzliche Erbfolge, bleibt vieles ungeregelt. […]

Erbquoten im Testament

Ein stetiger Fehler bei laienhaft erstellten Testamenten ist, dass der Erblasser zwar viele Regelungen zur Motivlage und Verteilung des Nachlasses hineinschreibt, aber vergisst, die konkreten Erbquoten festzulegen. Dies führt im Erbfall zu Streit, auch deshalb, weil das Nachlassgericht für den Erbschein die Quoten angeben muss. Nunmehr gibt immerhin § 352a II S.2 FamFG eine Hilfestellung. […]