Ist ein Kind im Erbfall eines Elternteils minderjährig, führt das im Nachlassverfahren zu Problemen, beispielsweise, wenn ein Erbschein beantragt werden muss. Dann ist der überlebende Elternteil ggf. nicht sorgeberechtigt und ein Ergänzungspfleger, ein ggf. fremder Dritter wird bestellt. Dies ist eine unerwünschte Situation, da dies zu Kosten und einer erschwerten Kommunikation führt und sollte deshalb durch eine streitvermeidende Testamentsgestaltung vermieden werden. Wir weisen auf die Entscheidung des OLG Brandenburg vom 19.10.2022, 13 WF 53/22, hin.
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