Bei vielen Testamenten sind standardisierte Klauseln enthalten, die im Rahmen der anwaltlichen oder notariellen Beratung nicht ausreichend besprochen werden. Eine zentrale Klausel ist, dass der Testator die Anfechtung des Testaments ausschließt. Dies wird vielfach einfach abgeschrieben oder unterzeichnet, ohne dass dem Testator die Rechtswirkung klar vor Augen steht, also, dass eine Anfechtung zum Beispiel wegen eines Irrtums oder bei einem späteren Auftreten eines Pflichtteilsberechtigten, der bei Testierung unbekannt war, ausgeschlossen ist. Nicht immer hat dies das gewünschte Ergebnis.
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