Notarielle Urkunden regeln zahlreiche erbrechtliche Fragestellungen. Allerdings sind Notare nicht dazu angehalten, eine wirtschaftliche und steuerliche Betrachtung vorzunehmen. Der typische Ablauf ist die Erstellung eines Entwurfs gemäß den Vorgaben des Kunden und im Anschluss ein Termin, in dem die Urkunde vorgelesen wird. Dies führt dann zu Problemen, wenn den beteiligten Kunden die einzelnen Probleme nicht bekannt sind und diese aus dem notariellen Urkundsentwurf nicht erkennbar sind. Besonders gravierend kann dies bei einem notariellen Erbauseinandersetzungsvertrag sein, da dieser rechtlich insgesamt komplex ist. Typische Fehler in solchen notariellen Erbauseinandersetzungsverträge sind, dass lediglich die Auseinandersetzung der Nachlassimmobilien, aber keine Gesamtregelung enthalten ist, etwaige Zahlungsflüsse zwischen den einzelnen Miterben im Rahmen der Auseinandersetzung nicht sorgfältig erb- und schenkungssteuerrechtlich differenziert werden und insbesondere die Erbauseinandersetzung nach dem verstorbenen Elternteil mit einer zusätzlichen schenkweisen Übertragung des überlebenden Elternteils an die Kinder unübersichtlich vermischt wird.
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