In vielen Fällen tritt ein Erbfall ein und es dauert Wochen / Monate bis das Nachlassgericht die Familie anschreibt und der Familie mitteilt, ob es ein Testament gibt. Die Familie ist in dieser Zwischenzeit im Unklaren darüber, wie der Nachlass sich zusammensetzt, ob der Nachlass überschuldet ist und wie die erbrechtliche Situation ist. Das heißt aber nicht, dass die Familie passiv bleiben und nichts veranlassen sollte. Es ist vielmehr sinnvoll, bereits direkt nach dem Erbfall eine rechtsanwaltliche Vertretung damit zu beauftragen, sich beim Nachlassgericht zu bestellen und eine Beratung in Anspruch zu nehmen, welche unterschiedlichen Strategien möglich, für den hypothetischen Fall der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge.
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