In vielen Schenkungsverträgen wird an mehrere Personen verschenkt. Diese erhalten jeweils Miteigentum. In der Folge entsteht eine Miteigentümergemeinschaft. Diese ist gesellschaftsähnlich und fordert für Maßnahmen grundsätzlich das Einstimmigkeitsprinzip. In vielen Fällen ist es sinnvoll, dass eine sogenannte Miteigentümervereinbarung in den Notarvertrag mit aufgenommen wird, damit das Verhältnis der einzelnen Miteigentümer zueinander rechtssicher geregelt ist und ein Streit vermieden wird.
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