Im Notarvertrag vergessene Klauseln 4: die Teilungsversteigerung

In vielen Fällen entsteht bei Gestaltungen eine Miteigentümergemeinschaft. Diese hat nicht nur das Risiko, dass sich die Miteigentümer streiten und nicht einig sind, sondern auch das Problem, dass jeder Miteigentümer die gesamte Immobilie in die Teilungsversteigerung geben kann. Dann setzt sich der Streit in Bezug auf die Erlösverteilung fort, aber die Immobilie ist verloren. In einen Notarvertrag sollte deshalb, soweit gewollt, ein Ausschluss dieser Teilungsversteigerung mit aufgenommen werden.

Rechtsberatung und (außer)gerichtliche Vertretung in München, Bayern und Deutschland. Wir sind spezialisiert als Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht im Bereich Erbrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht.