In vielen notariellen (Schenkungs)Verträgen, insbesondere bei Immobilien, möchten Schenker sich ein Wohnrecht vorbehalten. Das Problem ist, dass es einer sehr umfangreichen Regelung bedarf, um den Wohnrechtsberechtigten zu schützen. Insbesondere muss geregelt werden, was passiert, wenn der Berechtigte dauerhaft auszieht (1), welche Personen er mit aufnehmen darf (2) und welche Räumlichkeiten (Garten, Keller u. a.) er zusätzlich benutzen darf (3). In standardisierten Notarverträgen fehlen diese Regelungen häufig.
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