Insbesondere bei Schenkungsverträgen, aber auch bei Erbverträgen bestünde die Möglichkeit, dezidierte Pflegeverpflichtungen aufzunehmen. Dies geschieht viel zu selten. Aber selbst wenn eine solche Pflegeverpflichtung aufgenommen wird, besteht das Problem, dass die Pflegeverpflichtung meistens nicht ausreichend im Notarvertrag geregelt ist. Hier sollte eine umfassende rechtliche und pflegerische Beratung stattfinden, welche Regelungen sinnvoll und notwendig sind. Denn ansonsten kann die Pflegeverpflichtung allzu leicht ausgehebelt und umgangen werden. Dies ist vor allem deshalb problematisch, weil sich der Pflegeanspruchsberechtigte dann meistens bereits in einem so schlechten Gesundheitszustand befindet, dass er sich hiergegen nicht mehr wehren kann.
Rechtsberatung und (außer)gerichtliche Vertretung in München, Bayern und Deutschland. Wir sind spezialisiert als Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht im Bereich Erbrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht.