Damit das Unternehmen im Erbfall nicht zunichte gemacht wird, durch Erbstreitigkeiten oder steuerliche Probleme, sollte insbesondere ein Unternehmen sich mit folgenden Fragen auseinandersetzen und dies regeln:
1. Übersicht über Mitarbeiter, Aufgaben, Kunden, Adressen
2. Übersicht über Unternehmensvermögen und Konten
3. Übersicht über Passwörter, Betriebsgeheimnisse, Patente
4. Konkrete Anweisungen für den Notfall
5. Notfalladressen
6. Erteilung von Vollmachten
7. Gestaltung der erbrechtlichen Vermögensnachfolge
Rechtsberatung und (außer)gerichtliche Vertretung in München, Bayern und Deutschland. Wir sind spezialisiert als Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht im Bereich Erbrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht.