Idee 4: Die entstehende Miteigentümergemeinschaft
Wesenskern einer Miteigentümergemeinschaft ist, dass das Einstimmigkeitsprinzip gilt. Selbst wenn über eine Nießbrauchs- oder ähnliche Regelung die Entscheidungskompetenz weiter bei den Schenkern bleibt, sollte vorsorglich in den Notarvertrag eine Miteigentümervereinbarung mit aufgenommen werden, die das Innen- und Außenverhältnis der Miteigentümergemeinschaft rechtssicher regelt. Dies schafft für alle beteiligten Miteigentümer Klarheit über die Kompetenzen und Zuständigkeiten.
Rechtsberatung und (außer)gerichtliche Vertretung in München, Bayern und Deutschland. Wir sind spezialisiert als Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht im Bereich Erbrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht.