Idee 5: Die Teilungsversteigerung im Rahmen der Miteigentümergemeinschaft
Ein der Miteigentümergemeinschaft immanentes Risiko ist die Teilungsversteigerung. Zwar wird eine solche Konstellation vielfach im Bereich der Rückforderungsrechte aufgefangen, im Einzelfall sollte dies aber mit den Schenkern diskutiert werden. Häufig ist es sachgerecht, die Teilungsversteigerung für eine bestimmte Zeitdauer (Beispiel: bis zum Versterben beider Schenker) auszuschließen, damit die Schenker kein Risiko tragen, zu Lebzeiten in ein Versteigerungsverfahren verstrickt zu sein und die Immobilie zu verlieren.
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