Idee 6: Vorbehalt eines Wohnrechts
In notariellen Schenkungsverträgen werden zahlreiche Vorbehalte diskutiert. Unter anderem Pflegeverpflichtungen, Leibrentenzahlungen und insbesondere die Einräumung eines Wohnrechts. In der Praxis gibt es Fälle, in denen die Schenker nahezu rechtlos gestellt sind, weil das Wohnrecht nicht ausreichend ausgestaltet ist. Die Regelung des Wohnrechts muss im Schenkungsvertrag viel Raum einnehmen und ausführlich diskutiert werden, insbesondere die Aufnahme von Personen (Hinweis: Pflegeperson), die Nutzung gemeinschaftlicher Flächen und Räume (Hinweis: Es werden immer wieder Keller-, Dachgeschoss-, Garagen- oder Gartenflächen vergessen.) und die Kompensation bei freiwilligem oder notwendigem Auszug (Hinweis: Der freiwillige Auszug wegen einer individuell gewünschten Ortsveränderung wird im Rahmen einer Kompensation vielfach übersehen.).
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