Prof. Dr. Wolfgang Böh vertritt deutschlandweit als ausgewiesener Spezialist im Thema „Erbschleicherei“ außergerichtlich und gerichtlich Betroffene, insbesondere Personen, die aufgrund von Erbschleicherei finanziell geschädigt sind. Diese Schädigung geschieht beispielsweise dadurch, dass ein Testament zugunsten des Erbschleichers erstellt worden ist oder sich der Erbschleicher schon zu Lebzeiten Vermögenswerte zugeeignet hat.
In diesem Zusammenhang gibt es besondere Fragestellungen zu beantworten, die viele Rechtsanwälte aus ihrer täglichen Praxis nicht kennen. Es geht dabei häufig um Zusammenhänge mit medizinischen Fragestellungen (zur Beurteilung der Ehe-, Geschäfts- oder Testierfähigkeit), sowie um Themen aus dem Bereich des Betreuungsrechts und dem Recht der Vorsorgevollmacht. Rechtsanwälte, die rein auf Erbrecht spezialisiert sind, können diese Themen meist nicht ausreichend beurteilen, insbesondere auch deshalb, weil die gerichtlichen Verfahren nach speziellen Grundsätzen ablaufen.
Für uns ergeben sich aus der Praxis immer wieder folgende Überlegungen:
Erbschleicherei ist inzwischen zu einem weit verbreiteten Phänomen in Deutschland geworden.
Das hat unterschiedliche Ursachen. Zum einen wird die Gesellschaft immer älter und Erbschleicher finden ihre Opfer insbesondere bei Personen, die aufgrund ihres Alters bzw. ihren Erkrankungen „angreifbar“ sind, denen aber auch ein Ansprechpartner fehlt. Zudem werden derzeit erhebliche Vermögenswerte vererbt, sodass es sich für Erbschleicher lohnt, die Betroffenen mit viel Zeitaufwand zu beeinflussen. Auch der fehlende Familienzusammenhalt ist relevant.
Wahrscheinlich kennen auch Sie einen Fall der Erberschleichung in Ihrem Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis.
Erbschleicherei ist kein Randphänomen mehr. Vielmehr werden immer mehr Fälle bekannt, auch durch eine stärkere Presseberichterstattung, die wir deutschlandweit fördern. Aufgrund unserer Expertise werden wir für bekannte Sendungen angefragt.
Das deutsche Erbrecht gibt Ihnen als gesetzlicher Erbe keinen Rechtsanspruch auf das Erbe.
Erbschleicherei wird auch dadurch begünstigt, dass innerhalb der Familie das Risiko einer Enterbung nicht gesehen wird und viele Familien die Erbschleicherei nicht oder viel zu spät erkennen. Eine Erbschleicherei lässt sich aufhalten, wenn man rechtzeitig reagiert. Beginnt man erst im Erbfall, den Vorgang prüfen zu lassen, wird es schwieriger. Aber auch hier gibt es häufig mehrere rechtliche Schritte, die man vornehmen kann.
Ein Erberschleichender kann Ihnen in letzter Minute noch das vermeintliche Erbe wegnehmen.
Wir kennen Fälle aus unserer Praxis, in denen eine Millionenerbschaft durch ein Testament am Tag vor dem Erbfall auf den Erbschleicher übertragen wird und der eigentliche Erbe leer ausgeht. Dieser Situation kann man mit einer guten erbrechtlichen Testamentsgestaltung vorbeugen. Ist das nicht geschehen, kann auch eine langjährige Beziehung oder ein enges familiäres Band die Erbschleicherei manchmal nicht verhindern.
Entscheidend ist, dass der echte Wille des Erblassers an höchster Stelle stehen soll.
Erbschleicher-Fälle sind dadurch gekennzeichnet, dass die Willensbildung des Betroffenen durch eine Beeinflussung und häufig eine damit einhergehende Erkrankung beeinträchtigt ist. Nur wenn dies von Anfang an rechtlich richtig aufgearbeitet wird, gibt es eine Chance gegen Erbschleicher.
Rechtsberatung und (außer)gerichtliche Vertretung in München, Bayern und Deutschland. Wir sind spezialisiert als Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht im Bereich Erbrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht.