Blockade einer Erbengemeinschaft: Mediation

Eine Erbengemeinschaft entsteht in den meisten Erbfällen, sowohl bei gesetzlicher, als auch testamentarischer Erbfolge. Die Erbengemeinschaft ist dadurch geprägt, dass der Grundsatz der Gesamtauseinandersetzung und das Einstimmigkeitsprinzip gelten. Ohne Zutun aller Miterben ist eine Auflösung nicht möglich. Es kommt häufig vor, dass ein Miterbe die Gesamtauseinandersetzung aus emotionalen oder finanziellen Gründen blockiert. Es gibt in einer solchen Konstellation kaum eine sinnvolle Klagemöglichkeit. Miterben sollten deshalb von Fall zu Fall überlegen, ob sie den Weg einer außergerichtlichen Mediation einschlagen. Wir bieten eine Mediation für Erbengemeinschaften an, entweder stehen wir auf Seiten eines Miterben oder wir bleiben neutral und schlichten den Vorgang.

Rechtsberatung und (außer)gerichtliche Vertretung in München, Bayern und Deutschland. Wir sind spezialisiert als Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht im Bereich Erbrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht.