Viele Beteiligten an einem Erbfall schätzen die Bedeutung einer nachlassgerichtlichen Mitteilung als zu bedeutend ein. Denn letztlich ist es Aufgabe des Zivilgerichts bei einer streitigen Erbsituation über die Erbfolge im Rahmen einer Erben-Feststellungsklage zu entscheiden. Das Nachlassgericht hat insoweit vielfach nur untergeordnete Bedeutung. Ein Hauptproblem besteht vor allem in den Konstellationen, in denen sich das Nachlassgericht über eine Rechtspfleger-Person äußert. So gibt es häufig Mitteilungen, dass ein Testament als Erbeinsetzung oder Vermächtnis verstanden wird. Dies ist aber nicht bindend.
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