Ein in der Praxis deutlich unterschätztes Problem in der Praxis ist die Behandlung von ausgleichungspflichtigen Vorempfängen durch einen Testamentsvollstrecker. Es geht also um den Fall, dass im Testament eine Testamentsvollstreckung angeordnet worden ist. Ein solcher Testamentsvollstrecker ist sich zwar seiner Aufgaben in der Regel bewusst, allerdings ist es meistens so, dass er ausgleichungspflichtige Vorempfänge bei Miterben nicht abfragt und der Testamentsvollstrecker hierzu nichts ermittelt. Dann ist die spätere Erbauseinandersetzung fast immer fehlerhaft und der Testamentsvollstrecker haftbar.
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