Pflichtteilsanspruch: Klage auf Auskunft oder Zahlung?

Die prozessuale Besonderheit des Pflichtteilsanspruches ist, dass es differente Klagemöglichkeiten gibt, einerseits die sog. Stufenklage auf 1. Auskunft, 2. Versicherung an Eides statt und 3. Zahlung und andererseits die unmittelbare Zahlungsklage als Leistungsantrag. Diese zweite Variante ist nur sinnvoll, wenn der Pflichtteilsanspruch bezifferbar ist. Wir weisen darauf hin, dass es durchaus Konstellationen geben kann, in denen über eine frühzeitige Zahlungsklage nachgedacht werden muss, beispielsweise auch im Rahmen eines Leistungsantrags auf einen Mindestbetrag. Denn die bloße Stufenklage hat das Problem der erheblichen Zeitdauer. In mehreren Jahren Prozess auf der Auskunftsstufe fließt kein Geld. Deshalb muss ein sinnvolles Abwägen zwischen den einzelnen Klagemöglichkeiten stattfinden.

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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

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