Irrtum über die Umgehung erbrechtlicher Verfügungen durch Schenkungen zu Lebzeiten: „Durch lebzeitige Verschenkung des ganzen Vermögens wird Streit im Erbfall vermieden“

Natürlich ist es sinnvoll, Streit im Erbfall zu vermeiden. Fast unabdingbar ist dafür, dass bereits lebzeitig eine sinnvolle Nachfolgeplanung erfolgt. Eine solche Nachfolgeplanung setzt in der Regel voraus, dass bereits zu Lebzeiten Vermögen übertragen wird, aber auch eine dann damit kombinierte sinnvolle testamentarische Gestaltung durchgeführt wird. Bei solchen lebzeitigen Vorgängen werden aber viele Fehler gemacht. Bereits die Motivlage, schon zu Lebzeiten Geschenke zu machen um dann im Erbfall Streit zu vermeiden, ist häufig falsch. Der spätere Erblasser führt in dieser Situation meistens noch mehr Streit herbei und ist damit auch ein Verursacher von Erbschaftstreitigkeiten. Das hängt damit zusammen, dass die meisten Geschenke nicht rechtlich zutreffend gestaltet sind und darüber hinaus die nicht beschenkten Personen auf Grund von wirtschaftlichen Neiderwägungen dann im Erbfall streiten. Zu einer sinnvollen Gestaltung von Geschenken gehört zum einem die Dokumentation des Geschenks, insbesondere durch notarieller Schenkungsurkunde. Andererseits muss bei dem Geschenk genau die Zwecksetzung angegeben werden, damit ein späterer Streit über die Einordnung der Schenkung vermieden wird. Weiterhin ist zu beachten, dass solche Geschenke jedenfalls im Erbfall sinnvollerweise auszugleichen sind. Ebenso ist eine Kombination mit weiteren erbrechtlichen Regelungen, beispielsweise einem teilweisen Pflichtteilsverzicht sinnvoll. Für all diese Gedanken ist es notwendig, dass eine rechtliche Vertretung bei der Schenkung und bei der Gestaltung eines Testaments erfolgt, damit hier kein Fehler passiert.

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