Formelle Mindestanforderungen an das Testament: „Ist ein handschriftliches Testament unwirksam, wenn Ort und Datum fehlen?“

Es ist für ein handschriftliches Testament gerade nicht erforderlich, dass Ort und Datum angegeben werden. Dies ergibt sich aus § 2247 Abs.2 BGB. Die Angabe von Ort und Zeit sind sogenannte Sollangaben. Fehlen die beiden Angaben, so führt dies nicht zur Nichtigkeit des Testaments.

In der Beratung ist natürlich darauf hinzuweisen, dass ein Testament beide Angaben enthalten sollte. Fehlen beide Angaben, so führt dies im Einzelfall zu Streit. Gerade wenn mehrere Testamente vorhanden sind, kann dann nicht einfach festgestellt werden, welches Testament das aktuellste Testament ist. In dieser Situation kann es dazu kommen, dass die Erbfolge nicht zutreffend ermittelt werden kann.

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