Der „vergessene“ Nachlass

Familien sind sich in manchen Fällen ihres Pflichtteilsanspruches zu sicher. Dies liegt daran, dass die Angehörigen meinen, es wäre im Erbfall einfach, den Pflichtteil geltend zu machen. Der Autor weist exemplarisch auf einige Probleme hin, die meistens unbekannt sind:

Problem 1: Der Pflichtteilsanspruch besteht und ist auf der Auskunftsstufe ausgeurteilt, aber der Erbe leistet die Auskunft nicht. Eine Vollstreckung ist mühsam, insbesondere, wenn der Erbe im Ausland wohnt.

Problem 2: Der Erbe kann keine Auskunft erteilen, weil er geschäftsunfähig ist. Der für ihn zuständige gesetzliche Betreuer verfügt meistens auch nicht über die entsprechenden Kenntnis.

Problem 3: Die Erbfolge bleibt über längere Dauer unbekannt, sodass kein Erbe als Anspruchsgegner bekannt ist.

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