Willkommen auf der Informationsseite für Erbrecht der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Gräfelfing bei München mit Interessenschwerpunkt auf allen Themen des klassischen Erbrechts, insbesondere mit Blick auf die Testamentsgestaltung (vor dem Erbfall) und die typischen Fragestellungen zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und dem Geltendmachen von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen (nach dem Erbfall). In allen Bereichen übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen länderübergreifenden Erbrechts tätig und Autor der Publikation: "Richtig Erben und Vererben".

Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

Unsere Kanzlei hat die 10 wichtigsten Punkte zum Thema Erbrecht als Leitfaden zusammengefasst:

1. Jeder braucht ein Testament um Streit und ungewollte Erbfolge zu vermeiden,

2. Ein Testament sollte niemals selbst erstellt werden, 

3. Im Rahmen der Nachfolgeplanung sollte auch immer an die sog. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gedacht werden,

4. Jedes Testament muss erbschaftssteuerlich optimiert werden,

5. Lebzeitige Vermögensnachfolge zivilrechtlich und steuerlich sollte vom fachkundigen Rechtsanwalt geprüft werden,

6. Notarielle Urkunden müssen zusätzlich rechtsanwaltlich beraten werden,

7. Vorsicht ist vor allem bei Auslandsbezug (gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland, Vermögen im Ausland, Staatsangehörigkeit) geboten,

8. Das richtige Gerichtsverfahren und Prozessstrategie sind bei Erbstreitigkeiten, Pflichtteilsansprüchen und Erbschleicherei einzuhalten,

9. rechtliche Beurteilung von Sonderfragen: z. B. Behindertentestament, Patch-Work-Testament sollten beachtet werden,

10. Rund-um-sorglos-Beratung sollte durch die fachkundige Rechtsanwaltskanzlei angefordert werden.

 

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

Erbrechtsthema Heute: Zur Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeinsetzung eines Patenkindes

Laut dem Oberlandesgericht Köln ( Beschluss vom 13.04.2023, AZ: 2 Wx 259/22) ist Wechselbezüglichkeit ein Begriff aus dem Erbrecht, der sich auf Verfügungen von Todes wegen bezieht, die von zwei oder mehr Personen getroffen werden, die aufgrund einer Vereinbarung voneinander abhängen. Die Verfügungen nehmen aufeinander Bezug und bedingen sich gegenseitig. Sie sind grundsätzlich bindend und […]

Thema Erbrecht: Enterbung durch Grundstücksübertragung – kann man jemanden durch einen Überlassungsvertrag enterben?Thema Erbrecht:

Im folgenden Fall hatte eine Frau aus der Ehe mit ihrem verstorbenen Mann vier gemeinsame Kinder. Sie übertrug auf einer ihrer Söhne mit notariellem Überlassungsvertrag ein Grundstück „im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unter Anrechnung auf den Pflichtteil des Erwerbers am künftigen Nachlass des Veräußerers“. Dies heißt das, dass die Zuwendung auf den Pflichtteil angerechnet wird. […]

Thema Erbrecht: Muss gegenüber sämtlichen Erben das Mietverhältnis gekündigt werden, wenn einer der Erben in der Wohnung des Erblassers lebt?

Mit dem Tod eines Mieters geht das Mietverhältnis auf dessen Erben über. Verbleibt einer der Erben nach dem Tod des Erblassers in dessen Wohnung und kündigt der Vermieter das Mietverhältnis nur gegenüber diesem Erben, so ist fraglich, ob die Kündigung unwirksam ist. Ein Mann lebt mit gemeinsam mit seinem Sohn in einer Wohnung. Die Wohnung […]

Thema Erbrecht: Verjährung von Pflichtteilsansprüchen

Die Frist zur Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen beginnt mit der Kenntnis von der beeinträchtigenden Verfügung zu laufen. Der Pflichtteilsberechtigte geht aufgrund eines Irrtums davon aus, dass eine ihm bekannte Verfügung unwirksam ist. Es stellt sich somit die Frage, ob der Pflichtteilsanspruch verjährt ist. Ein Mann setzt seinen Sohn zum Alleinerben ein. Zu einem späteren Zeitpunkt widerruft […]