Willkommen auf der Informationsseite für Erbrecht der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Gräfelfing bei München mit Interessenschwerpunkt auf allen Themen des klassischen Erbrechts, insbesondere mit Blick auf die Testamentsgestaltung (vor dem Erbfall) und die typischen Fragestellungen zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und dem Geltendmachen von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen (nach dem Erbfall). In allen Bereichen übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen länderübergreifenden Erbrechts tätig und Autor der Publikation: "Richtig Erben und Vererben".
Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.
Unsere Kanzlei hat die 10 wichtigsten Punkte zum Thema Erbrecht als Leitfaden zusammengefasst:
1. Jeder braucht ein Testament um Streit und ungewollte Erbfolge zu vermeiden,
2. Ein Testament sollte niemals selbst erstellt werden,
3. Im Rahmen der Nachfolgeplanung sollte auch immer an die sog. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gedacht werden,
4. Jedes Testament muss erbschaftssteuerlich optimiert werden,
5. Lebzeitige Vermögensnachfolge zivilrechtlich und steuerlich sollte vom fachkundigen Rechtsanwalt geprüft werden,
6. Notarielle Urkunden müssen zusätzlich rechtsanwaltlich beraten werden,
7. Vorsicht ist vor allem bei Auslandsbezug (gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland, Vermögen im Ausland, Staatsangehörigkeit) geboten,
8. Das richtige Gerichtsverfahren und Prozessstrategie sind bei Erbstreitigkeiten, Pflichtteilsansprüchen und Erbschleicherei einzuhalten,
9. rechtliche Beurteilung von Sonderfragen: z. B. Behindertentestament, Patch-Work-Testament sollten beachtet werden,
10. Rund-um-sorglos-Beratung sollte durch die fachkundige Rechtsanwaltskanzlei angefordert werden.
Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de
Wenn man Vermögen geschenkt erhalten hat und dieses weiterverschenken oder vererben möchte, wird häufig übersehen, dass es hierfür maßgebliche Regelungen in den „alten“ Schenkungsverträgen gibt. Dort kann beispielsweise geregelt sein, dass ein bloßes Weiterverschenken und Rücktrittsrecht auslöst oder ein Vererben an einen bestimmten Personenkreis sanktioniert ist. Bei jeder Vermögensnachfolgemaßnahme sollte also das „Gesamtpaket“ durchgesehen werden, […]
Idee 7: Vorbehalt eines Nießbrauchs Der Nießbrauch ist im Vergleich zum Wohnrecht die stärkere Rechtsposition. Der Nießbrauch ist demnach grundsätzlich vorzugswürdig. In notariellen Schenkungsverträgen, bei denen mehr als zwei Personen beteiligt sind, wird der Nießbrauch vielfach nicht zu Ende gedacht. Es ist nicht nur notwendig, dass jeder schenkende Ehepartner bzgl. aller Miteigentumsanteile der Kinder den […]
Idee 2: Der Rückforderungsrecht im Speziellen Ein vertragliches Rückforderungsrecht, dass in der notariellen Auflistung in der Regel nicht enthalten ist, ist das Rückforderungsrecht für den Fall, dass der Schenkungsvorgang zu einer (unerwarteten) Besteuerung führt. Dies kann schenkungssteuerlich im Einzelfall vorkommen, wenn die Bewertung der Immobilie mit Blick auf die steuerlichen Freibeträge des § 16 ErbStG […]