Die Aussage ,,ich muss den Pflichtteil immer sofort auszahlen“ ist nicht richtig. Zum einen kann es sein, dass eine abweichende Regelung im Testament enthalten ist. Diese Regelung bindet zwar nicht den Pflichtteilsanspruchsberechtigten. Sie kann aber natürlich zu Nachteilen für den Pflichtteilsanspruchsberechtigten führen, wenn er sich nicht an die spätere Auszahlungsanordnung hält. Tatsächlich gibt es aber auch gesetzlich die Situation, dass ein Pflichtteilsanspruch zeitlich hinaus geschoben wird. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf § 2331a Abs.1 BGB. Dort geht es um eine sogenannte Stundung des Pflichtteils, wenn die umgehende Erfüllung des Pflichtteils nicht zumutbar ist.
In der Beratung kann das Thema der Stundung im Einzelfall von Bedeutung sein. Die Rechtsprechung belegt aber, dass es sich um eher seltene Fälle handelt.
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