Willkommen auf der Informationsseite für Erbrecht der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Gräfelfing bei München mit Interessenschwerpunkt auf allen Themen des klassischen Erbrechts, insbesondere mit Blick auf die Testamentsgestaltung (vor dem Erbfall) und die typischen Fragestellungen zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und dem Geltendmachen von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen (nach dem Erbfall). In allen Bereichen übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen länderübergreifenden Erbrechts tätig und Autor der Publikation: "Richtig Erben und Vererben".

Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

Unsere Kanzlei hat die 10 wichtigsten Punkte zum Thema Erbrecht als Leitfaden zusammengefasst:

1. Jeder braucht ein Testament um Streit und ungewollte Erbfolge zu vermeiden,

2. Ein Testament sollte niemals selbst erstellt werden, 

3. Im Rahmen der Nachfolgeplanung sollte auch immer an die sog. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gedacht werden,

4. Jedes Testament muss erbschaftssteuerlich optimiert werden,

5. Lebzeitige Vermögensnachfolge zivilrechtlich und steuerlich sollte vom fachkundigen Rechtsanwalt geprüft werden,

6. Notarielle Urkunden müssen zusätzlich rechtsanwaltlich beraten werden,

7. Vorsicht ist vor allem bei Auslandsbezug (gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland, Vermögen im Ausland, Staatsangehörigkeit) geboten,

8. Das richtige Gerichtsverfahren und Prozessstrategie sind bei Erbstreitigkeiten, Pflichtteilsansprüchen und Erbschleicherei einzuhalten,

9. rechtliche Beurteilung von Sonderfragen: z. B. Behindertentestament, Patch-Work-Testament sollten beachtet werden,

10. Rund-um-sorglos-Beratung sollte durch die fachkundige Rechtsanwaltskanzlei angefordert werden.

 

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

Doppelte Zeugeneinvernahme bei Richterwechsel?

Die Zeitdauer von Zivilprozessen, wir sprechen über mehrere Jahre, bringt es mit sich, dass immer wieder neue Richter zuständig werden, da der bisherige Richter wegen Alter, Krankheit, Verrentung, Versetzung ausfällt. Ist bereits eine umfangreiche Zeugeneinvernahme erfolgt, kann hierdurch das Problem entstehen, dass diese Zeugeneinvernahme wiederholt werden, weil der Richter, der letztlich das Urteil schreibt, einen […]

notarielles Testament contra Erbschein

Ein notarielles Testament wird von Seiten der Notare vielfach mit dem Argument beworben, dass hierdurch ein notwendiger Erbschein eingespart wird und dieses Testament zur Vorlage beim Grundbuchamt genügt. Insbesondere mit Blick auf die Entscheidung des KG Berlin vom 09.07.2024 zum AZ. 1 W 27/24 ist dies aber nicht ganz zutreffend, da Grundbuchämter weiterhin einen Erbschein […]

Tarifsprünge bei § 19 ErbStG

Steuergestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungssteuer sind, wenn es um größere Vermögenswerte geht, die in nicht begünstigtem Vermögen platziert sind, außerhalb der Freibeträge des § 16 ErbStG beschränkt. Wenn die Möglichkeit besteht, das Vermögen zwischen Ehegatten auszugleichen, hat dies aber immerhin den Vorteil, dass ggf. ein günstigerer Tarifsatz bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer angewendet […]

Kontrollbetreuung zum Schutz des Erbes

Die typische Konstellation, die dazu führen kann, dass das zukünftige Erbe minimiert ist, ist die Situation, dass ein Vorsorgebevollmächtigter zu Lebzeiten der Erblasser-Person diese schädigt. Einer solchen Schädigung kann mittels einer Anregung zur Bestellung eines Kontrollbetreuers vor dem Betreuungsgericht Rechnung getragen werden, mit dem Ziel, dass ein nachteiliges Verhalten des Bevollmächtigten zu Lebzeiten des Erblassers […]

Europäisches Nachlasszeugnis

Bitte prüfen Sie in Ihrem Erbfall, ob Sie als Erbe ein europäisches Nachlasszeugnis benötigen. Die Notwendigkeit wird häufig übersehen und es kommt zu vermeidbaren zeitlichen Verzögerungen. Dies ist deshalb problematisch, weil unabhängig vom Erbantritt im Ausland die deutsche Erbschaftssteuer drängt und die Auseinandersetzung des gesamten Nachlasses, also auch des Nachlasses in Deutschland von den Teilaspekten […]

Echtheit des Testaments und Schriftgutachten

Es gibt immer wieder Zweifel an der Echtheit eines handschriftlichen Testaments, und zwar sowohl mit Blick auf den Testamentstext, als auch in Bezug auf die Unterschrift oder das Datum. Das Datum kann deshalb besonders wichtig sein, wenn das Testament vordatiert worden ist, weil der Erblasser zu einem späteren Zeitpunkt testierunfähig geworden ist. In der Praxis […]

Pflichtverletzungen des Testamentsvollstreckers

Im Rahmen einer Testamentsvollstreckung gibt es viele Ansatzpunkte für Pflichtverletzungen des Testamentsvollstreckers. Das klarste Beispiel hierfür ist, dass ein Testamentsvolltrecker vor Beendigung einen Vorschuss für seine Vergütung aus dem Nachlass nimmt. Hierauf besteht kein Anspruch. Die Vergütung ist nicht fällig. Geschieht dies aber, sollten die Erben hellhörig werden und hiergegen vorgehen, da weitere Pflichtverletzungen der […]

Wie gestalte ich eine Schenkung?

Eine Schenkung ist formbedürftig und muss notariell beurkundet werden. Die Praxis zeigt, dass mit Ausnahme von Immobilienschenkungen und im Bereich der Übertragung von Gesellschaftsanteilen die notarielle Beurkundung gemieden wird, einerseits, weil die Kosten hierfür gespart werden sollen, andererseits da vielen Schenkerin nicht bewusst ist, dass es dieses Formbedürfnis gibt. Zwar wird der Formmangel nach Erfüllung […]

Ausländisches Recht und deutsche Rechtsinstitute: Ehegattentestament und Erbvertrag

Die Formen letztwilliger Verfügungen „Ehegattentestament“ und „Erbvertrag“ sind aus deutscher Sicht selbstverständlich und im Tagesgebrauch. Nach unserer Schätzung stellen diese beiden Formen einen erheblichen Teil aller letztwilliger Verfügungen in Deutschland dar. Probleme können aber auftreten, wenn solche Verfügungen vorliegen, aber ausländisches Erbrecht greift, weil ein Auslandsbezug vorliegt, der ggf. bei Errichtung der Verfügung noch nicht […]

Ausländisches Recht und deutsche Rechtsinstitute: executor

Entfaltet der Erbfall Auslandsbezug, so ist es kritisch, ob und inwieweit ausländisches Recht mit deutschen Rechtsinstituten konform geht. Ein zentrales Beispiel ist der sog. „executor“, der im anglo-amerikanischen Rechtskreis eine große Bedeutung hat und im deutschen Recht am ehesten mit dem Testamentsvollstrecker vergleichbar ist. Es muss aber im Einzelfall geprüft werden, welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede […]