Willkommen auf der Informationsseite für Erbrecht der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Gräfelfing bei München mit Interessenschwerpunkt auf allen Themen des klassischen Erbrechts, insbesondere mit Blick auf die Testamentsgestaltung (vor dem Erbfall) und die typischen Fragestellungen zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und dem Geltendmachen von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen (nach dem Erbfall). In allen Bereichen übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen länderübergreifenden Erbrechts tätig und Autor der Publikation: "Richtig Erben und Vererben".

Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

Unsere Kanzlei hat die 10 wichtigsten Punkte zum Thema Erbrecht als Leitfaden zusammengefasst:

1. Jeder braucht ein Testament um Streit und ungewollte Erbfolge zu vermeiden,

2. Ein Testament sollte niemals selbst erstellt werden, 

3. Im Rahmen der Nachfolgeplanung sollte auch immer an die sog. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gedacht werden,

4. Jedes Testament muss erbschaftssteuerlich optimiert werden,

5. Lebzeitige Vermögensnachfolge zivilrechtlich und steuerlich sollte vom fachkundigen Rechtsanwalt geprüft werden,

6. Notarielle Urkunden müssen zusätzlich rechtsanwaltlich beraten werden,

7. Vorsicht ist vor allem bei Auslandsbezug (gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland, Vermögen im Ausland, Staatsangehörigkeit) geboten,

8. Das richtige Gerichtsverfahren und Prozessstrategie sind bei Erbstreitigkeiten, Pflichtteilsansprüchen und Erbschleicherei einzuhalten,

9. rechtliche Beurteilung von Sonderfragen: z. B. Behindertentestament, Patch-Work-Testament sollten beachtet werden,

10. Rund-um-sorglos-Beratung sollte durch die fachkundige Rechtsanwaltskanzlei angefordert werden.

 

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

Schlagwort-Archive: Pflichtteil

Thema Erbrecht: Verjährung von Pflichtteilsansprüchen

Die Frist zur Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen beginnt mit der Kenntnis von der beeinträchtigenden Verfügung zu laufen. Der Pflichtteilsberechtigte geht aufgrund eines Irrtums davon aus, dass eine ihm bekannte Verfügung unwirksam ist. Es stellt sich somit die Frage, ob der Pflichtteilsanspruch verjährt ist. Ein Mann setzt seinen Sohn zum Alleinerben ein. Zu einem späteren Zeitpunkt widerruft […]

Verjährung des Pflichtteilsanspruches: „Verjährt der Pflichtteilsanspruch drei Jahr zum Jahrsende?“

In vielen Fällen ist unklar, innerhalb welcher Verjährungsfristen ein Pflichtteilsanspruch geltend gemacht werden muss. Grundsätzlich gilt die Aussage, dass die Verjährung mit dem Erbfall anläuft und dann zum Jahrsende des dritten Jahrs ausläuft. Es gilt die allgemeine Verjährung. Auf § 199 Abs.1 BGB wird hingewiesen. Allerdings gibt es speziellere Ansprüche im Pflichtteilsrecht, die direkt mit […]

Fälligkeit des Pflichtteilsanspruches: „Muss ich den Pflichtteil immer sofort auszahlen?“

Die Aussage ,,ich muss den Pflichtteil immer sofort auszahlen“ ist nicht richtig. Zum einen kann es sein, dass eine abweichende Regelung im Testament enthalten ist. Diese Regelung bindet zwar nicht den Pflichtteilsanspruchsberechtigten. Sie kann aber natürlich zu Nachteilen für den Pflichtteilsanspruchsberechtigten führen, wenn er sich nicht an die spätere Auszahlungsanordnung hält. Tatsächlich gibt es aber […]