Willkommen auf der Informationsseite für Erbrecht der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Gräfelfing bei München mit Interessenschwerpunkt auf allen Themen des klassischen Erbrechts, insbesondere mit Blick auf die Testamentsgestaltung (vor dem Erbfall) und die typischen Fragestellungen zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und dem Geltendmachen von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen (nach dem Erbfall). In allen Bereichen übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen länderübergreifenden Erbrechts tätig und Autor der Publikation: "Richtig Erben und Vererben".

Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

Unsere Kanzlei hat die 10 wichtigsten Punkte zum Thema Erbrecht als Leitfaden zusammengefasst:

1. Jeder braucht ein Testament um Streit und ungewollte Erbfolge zu vermeiden,

2. Ein Testament sollte niemals selbst erstellt werden, 

3. Im Rahmen der Nachfolgeplanung sollte auch immer an die sog. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gedacht werden,

4. Jedes Testament muss erbschaftssteuerlich optimiert werden,

5. Lebzeitige Vermögensnachfolge zivilrechtlich und steuerlich sollte vom fachkundigen Rechtsanwalt geprüft werden,

6. Notarielle Urkunden müssen zusätzlich rechtsanwaltlich beraten werden,

7. Vorsicht ist vor allem bei Auslandsbezug (gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland, Vermögen im Ausland, Staatsangehörigkeit) geboten,

8. Das richtige Gerichtsverfahren und Prozessstrategie sind bei Erbstreitigkeiten, Pflichtteilsansprüchen und Erbschleicherei einzuhalten,

9. rechtliche Beurteilung von Sonderfragen: z. B. Behindertentestament, Patch-Work-Testament sollten beachtet werden,

10. Rund-um-sorglos-Beratung sollte durch die fachkundige Rechtsanwaltskanzlei angefordert werden.

 

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

Autor-Archive: RA Prof. Dr. Boeh

Irrtum über die Umgehung erbrechtlicher Verfügungen durch Schenkungen zu Lebzeiten: „Durch lebzeitige Verschenkung des ganzen Vermögens wird Streit im Erbfall vermieden“

Natürlich ist es sinnvoll, Streit im Erbfall zu vermeiden. Fast unabdingbar ist dafür, dass bereits lebzeitig eine sinnvolle Nachfolgeplanung erfolgt. Eine solche Nachfolgeplanung setzt in der Regel voraus, dass bereits zu Lebzeiten Vermögen übertragen wird, aber auch eine dann damit kombinierte sinnvolle testamentarische Gestaltung durchgeführt wird. Bei solchen lebzeitigen Vorgängen werden aber viele Fehler gemacht. […]

Irrtum über die Voraussetzungen für die Auflösung einer Erbengemeinschaft: „Eine Erbengemeinschaft kann unproblematisch aufgelöst werden“

Die meisten Erbfälle führen zu einer gesetzlichen Erbengemeinschaft. Eine solche Erbengemeinschaft ist dadurch gekennzeichnet, dass es mehr als einen Erben gibt. Diese Situation kann freilich auch bei einem Testament oder einem Erbvertrag auftreten. Der häufigste Fall der Erbengemeinschaft ist das Zusammentreffen von mehreren Kindern, die gemeinsam einen Elternteil beerben. Gemeinhin denkt man, dass eine solche […]

Besitzrecht an Nachlassgegenständen

In sehr vielen Erbfällen geschieht es, dass die Personen, die mit dem Erblasser zusammenleben, oder die zumindest Zugang zu seiner Wohnung oder zu seinem Haus haben, sich der Nachlassgegenstände bemächtigen. Angefangen von Schmuckstücken, Bargeld, wertvollen Gegenständen, wichtigen Urkunden, wie zum Beispiel auch einem Testament, bis hin zu anderen beweglichen Gegenständen, Familienandenken und Fotos. All diese […]

Irrtum über die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten

Eine Hauptsorge von Erben ist, gerade wenn der Nachlassbestand unklar ist, ob nicht eine Haftung mit dem Privatvermögen für Verbindlichkeiten des Erblassers entstehen kann. Denn grundsätzlich werden diese Erblasserverbindlichkeiten vom Erben übernommen. Allerdings ist die Grundaussage, dass in jedem Fall das Privatvermögen des Erben haftet, so nicht zutreffend. Es handelt sich um einen weitverbreiteten Irrtum. […]

Irrtum über die Notwendigkeit eines Erbscheins

Für viele Erblasser ist es eine sehr unangenehme Vorstellung, dass der Nachlass dadurch geschädigt wird, dass er nicht richtig verwaltet, verteilt oder verwendet wird. An diese Grundfrage knüpfen zahlreiche Folgeprobleme an. Ein Problembereich ist dabei, wie Erben über den Nachlass verfügen können. Es gibt viele Bereiche, in denen Erben nicht ohne Erbschein handeln und auftreten […]

Irrtum über die Ausschlagungsfrist

In den Köpfen vieler Betroffenen geistert die festgeschriebene sechswöchige Ausschlagungsfrist herum. Tatsächlich ist die Aussage, dass es für die Fristberechnung auf den Erbfall ankommt, aber nicht richtig. Vielmehr ist gemäß § 1944 BGB entscheidend, zu welchem Zeitpunkt der Erbe von dem Anfall und dem Grund der Berufung (zum Beispiel einem Testament) Kenntnis erlangt hat. In […]

Irrtum bei Ausschlagung

Häufig ist es so, dass der gut vorbereitete, mögliche Erbe mit seiner Ausschlagung scheitert. Neben den Fristproblemen und dem Sachverhalt der versehentlichen Annahme, kann dies darin begründet liegen, dass die Ausschlagungserklärung nicht formwirksam erklärt worden ist. Dies kann vor allem darauf zurückzuführen sein, dass der mögliche Erbe dem alternativen Erben seine Ausschlagung mitteilt. Dabei spielt […]

Deutschland – England: Erbschaftssteuer

Liegt ein Nachlassfall mit Bezug zu England vor, muss konkret geprüft werden, wie die erbschaftssteuerliche Situation ist. Soweit kein Doppelbesteuerungsabkommen vorliegt, kann es zu einer vollen Besteuerung in beiden Ländern kommen, wobei aus Sicht der deutschen Erbschaftssteuer unter bestimmten Voraussetzungen eine Anrechnung der ausländischen Steuer in Betracht kommt, § 21 ErbStG. Diese Situation ist v. […]

Deutschland – England: erbrechtliche Fragen

Besteht in einer familiären Situation ein Bezug zu England muss erbrechtlich aus deutscher Sicht Zahlreiches beachtet werden. Zuerst stellt sich die Frage, welches Erbrecht Anwendung findet. Lebt der mögliche Erblasser in Deutschland, so ist aus deutscher Sicht deutsches Erbrecht anwendbar (EU-Erbrechtsverordnung). Aus englischer Sicht gilt das zwar für beweglichen Nachlass auch, allerdings würde für Immobilien […]

Vorsicht bei Immobilienschenkung: die unerwartete Enterbung

Immobilienschenkungen sind ein übliches Gestaltungsmittel. Ist diese Übertragung rechtsanwaltlich nicht beraten, überlesen die Beteiligten meistens die einzelnen Regelungen, die das Notariat standardisiert einpflegt und im Termin vorliest. Eine typische Regelung ist, dass sich der Beschenkte die Schenkung als vorweggenommene Erbfolge auf den Pflichtteil anrechnen lassen muss. Diese Regelung ist in fast allen Schenkungsverträgen enthalten. Das […]