Willkommen auf der Informationsseite für Erbrecht der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Gräfelfing bei München mit Interessenschwerpunkt auf allen Themen des klassischen Erbrechts, insbesondere mit Blick auf die Testamentsgestaltung (vor dem Erbfall) und die typischen Fragestellungen zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und dem Geltendmachen von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen (nach dem Erbfall). In allen Bereichen übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen länderübergreifenden Erbrechts tätig und Autor der Publikation: "Richtig Erben und Vererben".

Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.

Unsere Kanzlei hat die 10 wichtigsten Punkte zum Thema Erbrecht als Leitfaden zusammengefasst:

1. Jeder braucht ein Testament um Streit und ungewollte Erbfolge zu vermeiden,

2. Ein Testament sollte niemals selbst erstellt werden, 

3. Im Rahmen der Nachfolgeplanung sollte auch immer an die sog. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gedacht werden,

4. Jedes Testament muss erbschaftssteuerlich optimiert werden,

5. Lebzeitige Vermögensnachfolge zivilrechtlich und steuerlich sollte vom fachkundigen Rechtsanwalt geprüft werden,

6. Notarielle Urkunden müssen zusätzlich rechtsanwaltlich beraten werden,

7. Vorsicht ist vor allem bei Auslandsbezug (gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland, Vermögen im Ausland, Staatsangehörigkeit) geboten,

8. Das richtige Gerichtsverfahren und Prozessstrategie sind bei Erbstreitigkeiten, Pflichtteilsansprüchen und Erbschleicherei einzuhalten,

9. rechtliche Beurteilung von Sonderfragen: z. B. Behindertentestament, Patch-Work-Testament sollten beachtet werden,

10. Rund-um-sorglos-Beratung sollte durch die fachkundige Rechtsanwaltskanzlei angefordert werden.

 

Bitte kontaktieren Sie uns entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

Irrtum über das Vererben der mietvertragsrechtlichen Position: „Ein Mietvertrag geht aufgrund Erbrecht über“

Wenn man sich die Situation der Universalsukzession nach § 1922 BGB ansieht, so kann man auf den Gedanken kommen, dass bei einen Mietvertrag und einen Versterben des Mieters diese Situation nach den allgemeinen Grundsätzen geregelt ist. Damit würde die Rechtsposition aus dem Mietvertrag automatisch auf den Erben des Mieters übergehen. Gerade dies ist aber nicht […]

Irrtum über Vererben eines Gesellschaftsanteils: „Ich kann einen Gesellschaftsanteil erben“

Der Übergang von Gesellschaftsbeteiligungen im Erbfall ist eine Sondermaterie, bei der viele Unklarheiten bestehen. Um die Thematik gut nachvollziehen zu können, ist aber zuerst eine klare Trennung dahin gehend vorzunehmen, um was für einen Gesellschaftstyp es sich handelt. Man unterscheidet generell die sogenannten Personengesellschaften von den Kapitalgesellschaften. Kapitalgesellschaften sind insbesondere die GmbH und die Aktiengesellschaft. […]

Irrtum über Vererbbarkeit von Lebensversicherungen: „Ich kann eine Lebensversicherung erben“

Es gibt die häufige Fehlvorstellung, dass eine Lebensversicherung nach dem allgemeinen Vorschriften und Grundsätzen vererbt wird. Dies ist aber nicht richtig. Es ist viel mehr die jeweilige zu Grunde liegende vertragliche Gestaltung im Versicherungsvertrag zu prüfen. Dies kann dazu führen, dass zum Beispiel ein Erbe den überschuldenden Nachlass erbt, während die Lebensversicherung, als einzig werthaltiger […]

Irrtum bei Vererben eines Wohnrechts/Nießbrauchrechts: „Ich kann ein Wohnrecht bzw. Nießbrauchrecht erben“

Ein weitverbreiteter Irrtum besteht, wenn es um das ,,Vererben“ eines Wohnrechts bzw. Nießbrauchrechts geht. Bereits die begriffliche Einordnung dieser Rechtspositionen ist unklar. Sowohl Wohnrecht als auch Nießbrauchrecht sind besonders relevant, wenn innerhalb einer Familie Immobilienvermögen beispielsweise an die Abkömmlinge weiter gegeben werden soll. Eltern behalten sich dann entweder ein Wohnrecht oder ein Nießbrauchrecht vor, um […]

Irrtum bei Vererben von Verbindlichkeiten: „Ich erbe nicht automatisch die Verbindlichkeiten“

Im Erbfall ist es nach dem deutschen Erbrecht so, dass der Erbe automatisch die Verbindlichkeiten des Erblassers übernimmt. Das ergibt sich aus den §§ 1922, 1967 BGB. Die Aussage ,,Ich erbe nicht automatisch die Verbindlichkeiten“ ist deshalb falsch. Diese Situation führt in der Praxis freilich zu vielen Problemen und Fehlvorstellungen. Denn es ist insbesondere so, […]

Vermögensverlagerung ins Ausland

Jeder sollte sich mit der Frage beschäftigen, wie er sein Vermögen anlegt. Das gilt nicht nur mit Blick auf eine mögliche Altersvorsorge, das Erzielen von Steuervorteilen oder das Erwirtschaften einer Rendite. Vielmehr ist bei einem Vermögensaufbau immer auch zu berücksichtigen, welche Vor- und Nachteile bei bestimmten Gestaltungsvarianten im Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht entstehen. Typische Beispiele für […]

Erbrecht und familiäre Situation

Es gibt mehrere Möglichkeiten durch die Gestaltung seines persönlichen Lebensbereiches auch steuerlich Sinnvolles zu tun. Hierfür geben wir dem Leser einige Beispiele. Heirat: Eine Heirat hat gravierende Auswirkungen auf die Steuerklasse des Lebenspartners. Ein Ehegatte profitiert durch die Steuerklasse 1, während ein Lebensgefährte durch die Steuerklasse 3 stark benachteiligt wird. Auch ist zu berücksichtigen, dass […]

Steuerliche Gestaltung bei einem Testament

Es ist natürlich sehr wichtig, welche Gestaltungsmöglichkeiten für den Fall der Erbfolge gewählt werden. Folgende Punkte sind dabei besonders zu beachten. Vermeidung der Doppelbesteuerung: Die meisten Ehegattentestamente führen dazu, dass das Vermögen letztlich doppelt besteuert wird. Das gilt vor allem bei einem sog. Berliner Testament, in dem sich die Eheleute gegenseitig als alleinige Erben einsetzen […]

Vermögensübertragung zu Lebzeiten

Bei Vermögensübertragungen zu Lebzeiten sind viele unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten denkbar. Allerdings ist immer eines zu beachten: Wenn Sie etwas verschenken, dann haben Sie es grundsätzlich endgültig verschenkt und der Vermögensgegenstand steht Ihnen nicht mehr zur Verfügung. Umso wichtiger ist es, eine sinnvolle Regelung des Schenkungsvertrags zu vereinba ren. Denn die gesetzlich im Schenkungsrecht vorgesehenen Rückforderungsrechte sind […]

Schenken und Vererben

Es gibt viele Gründe, nicht den Erbfall abzuwarten, sondern bereits zu Lebzeiten eine sinnvolle Vermögensnachfolge, insbesondere innerhalb der Familie, zu gestalten: Grund 1: persönlich (lässt man die Frage der Vermögensnachfolge ungelöst, führt dies gerade bei Alter und Krankheit von Großeltern und Eltern dazu, dass innerfamiliärer Streit gefördert wird) Grund 2: wirtschaftlich (ohne frühzeitige Gestaltung der […]